Die rechtliche Versbständigung der Technischen Betriebe wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat wird beauftrat, die Überführung der Technischen Betriebe in eine privaterechtliche Aktiengesellschaft vorzubereiten und dem Parlament die entsprechenden Erlasse zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Stadtrat wird beauftrat, die Überführung der Technischen Betriebe in eine privaterechtliche Aktiengesellschaft vorzubereiten und dem Parlament die entsprechenden Erlasse zur Beschlussfassung vorzulegen.