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News
07. Juni 2001

Rechtliche Verselbständigung Technische Betriebe

Die rechtliche Versbständigung der Technischen Betriebe wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat wird beauftrat, die Überführung der Technischen Betriebe in eine privaterechtliche Aktiengesellschaft vorzubereiten und dem Parlament die entsprechenden Erlasse zur Beschlussfassung vorzulegen.
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011106-traegerschaft-tb_ba.pdf (PDF, 24 KB)
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