Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen an die Stadtkanzlei 9200 Gossau oder stadtentwicklung@stadtgossau.ch eingereicht werden.
Die Stellungnahmen fliessen in die Abschlussarbeiten für die neue Schutzverordnung ein. Der Stadtrat erlässt die neue Schutzverordnung nach der Auswertung des Mitwirkungsverfahrens und wird sie öffentlich auflegen. Zu jenem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
Die amtliche Publikation finden Sie unter folgendem Link .