Der Stadtrat beabsichtigt, den Sondernutzungsplan Mühlibach Arnegg, Abschnitt Mühlimoosweg bis Gemeindegrenze Andwil zu erlassen. Mit diesem Sondernutzungsplan wird der Gewässerraum festgelegt. Dieser bestimmt die Abstände, welche gegenüber Gewässern einzuhalten sind.
Die Unterlagen liegen zur Mitwirkung gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz (PBG) auf. Sie sind vom 5. November bis 4. Dezember 2020 einsehbar.
Während dieser Frist können bei der Stadtkanzlei 9200 Gossau schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden.
Den Link zur amtlichen Publikation finden Sie hier.