Der Bundesrat hat am 18.10.2020 neue Massnahmen zum Schutz einer Covid-19-Ansteckung angeordnet. Unter anderem gilt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen. Die Maskenpflicht gilt in diesen Bereichen auch dann, wenn die anderen Massnahmen (z.B. Abstand, Hygienevorschriften) eingehalten sind. Die aktuelle Covid-Weisung des eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen ist nach wie vor massgebend. Zusätzlich hat der Kanton St. Gallen folgende Regelungen angeordnet, die ab Freitag, 23. Oktober 2020 umzusetzen sind.
22. Oktober 2020